Vorgehensweise bei Ölunfall
VORGEHENSWEISE / EMPFEHLUNG bei Ölunfällen mit PANOLIN HLP SYNTH 15 - 68
PANOLIN HLP SYNTH 15 - 68 ist ein biologisch schnell/leicht abbaubares Hydrauliköl.
Die biologische Abbaubarkeit wurde nach der Testmethode OECD 301 B ermittelt.
PANOLIN HLP SYNTH ist in eine niedrige Wassergefährdungsklasse (WGK) eingestuft und entspricht, je nach Viskosität, der
Wassergefährdungsklasse:
PANOLIN HLP SYNTH ISO VG | WGK |
15, 22, 32 | nwg *) |
46, 68 | 1** |
*) nwg = nicht wassergefährdend, **) 1 = schwach wassergefährdend
Feststoff- und / oder toxische Additive sowie für die Natur und die Lebewesen sonst schädliche Substanzen sind im PANOLIN HLP SYNTH nicht in kennzeichnungspflichtigen Mengen enthalten.
Um zu verhindern, dass nach einem Ölunfall von der zuständigen Behörde unangemessene Maßnahmen vorgeschrieben werden, empfehlen wir wie folgt vorzugehen:
VOR DEM EINSATZ
1. Die zuständige Behörde ist vor dem Einsatz der Maschine zu informieren, dass als Betriebsmittel
eine biologisch abbaubare Flüssigkeit mit niedriger Wassergefährdungsklasse - wie oben aufgeführt
- verwendet wird.
2. Nach Vorlage der Produktbeschreibung und des Sicherheitsdatenblattes sollte bei der zuständigen
Behörde die Information eingeholt werden, ab welcher Verlustmenge bei dieser Flüssigkeit die
obligatorische Meldepflicht besteht. In der Regel sind kleine oder Kleinstölunfälle nicht
meldepflichtig.
NACH EINEM ÖLUNFALL
3. Melden Sie, dass und wo es (mit genauer Ortsangabe) zum Ölunfall gekommen ist und wie viel Liter
PANOLIN HLP SYNTH ausgelaufen sind.
4. Bestätigen Sie, dass Sie die ortsüblichen Beseitigungsmaßnahmen durchgeführt haben bzw.
durchführen werden (z.B. Beseitigung wegen Rutschgefahr u.ä.).
5. Bestätigen Sie, dass die ausgetretene Flüssigkeit gemäss den Ihnen vorliegenden Unterlagen
umweltfreundlich ist.
6. Übermitteln Sie der Behörde umgehend die Produktbeschreibung und das Sicherheitsdatenblatt.
7. Versichern Sie, dass für das betreffende Gerät ein Gerätepass / Bio-Zertifikat existiert bzw. vorgelegt
werden kann, aus dem hervorgeht, dass und wann das Gerät mit PANOLIN HLP SYNTH befüllt
worden ist.
8. Nennen Sie dem Behördenvertreter Ihren Lieferanten.
9. Sollten Ihnen, trotz Einhaltung des Vorerwähnten, die angeordneten Behördenmaßnahmen
unangemessene erscheinen, bestehen Sie auf die Benennung der gesetzlichen Grundlage.
Sie haben Anspruch auf eine individuelle (nicht pauschale) Beurteilung.
KLEENOIL PANOLIN AG
Oktober / 2007
