Vorgehensweise bei Ölunfall

VORGEHENSWEISE  /  EMPFEHLUNG bei Ölunfällen mit PANOLIN  HLP  SYNTH 15 - 68

PANOLIN  HLP  SYNTH 15 - 68 ist ein biologisch schnell/leicht abbaubares Hydrauliköl.
Die biologische Abbaubarkeit wurde nach der Testmethode OECD 301 B ermittelt.

PANOLIN  HLP  SYNTH ist in eine niedrige Wassergefährdungsklasse (WGK) eingestuft und entspricht, je nach Viskosität, der

Wassergefährdungsklasse:

PANOLIN  HLP  SYNTH  ISO  VG

WGK

15, 22, 32

nwg *)

46, 68

1**

*) nwg = nicht wassergefährdend, **) 1 = schwach wassergefährdend

Feststoff- und / oder toxische Additive sowie für die Natur und die Lebewesen sonst schädliche Substanzen sind im PANOLIN HLP SYNTH nicht in kennzeichnungspflichtigen Mengen enthalten.

Um zu verhindern, dass nach einem Ölunfall von der zuständigen Behörde unangemessene Maßnahmen vorgeschrieben werden, empfehlen wir wie folgt vorzugehen:


VOR  DEM  EINSATZ

   1.  Die zuständige Behörde ist vor dem Einsatz der Maschine zu informieren, dass als Betriebsmittel
        eine biologisch abbaubare Flüssigkeit mit niedriger Wassergefährdungsklasse - wie oben aufgeführt
        - verwendet wird.

   2.  Nach Vorlage der Produktbeschreibung und des Sicherheitsdatenblattes sollte bei der zuständigen
        Behörde die Information eingeholt werden, ab welcher Verlustmenge bei dieser Flüssigkeit die
        obligatorische Meldepflicht besteht. In der Regel sind kleine oder Kleinstölunfälle nicht
        meldepflichtig
.


NACH  EINEM  ÖLUNFALL

   3.  Melden Sie, dass und wo es (mit genauer Ortsangabe) zum Ölunfall gekommen ist und wie viel Liter
        PANOLIN  HLP  SYNTH ausgelaufen sind.

   4.  Bestätigen Sie, dass Sie die ortsüblichen Beseitigungsmaßnahmen durchgeführt haben bzw.
        durchführen werden (z.B. Beseitigung wegen Rutschgefahr u.ä.).

   5.  Bestätigen Sie, dass die ausgetretene Flüssigkeit gemäss den Ihnen vorliegenden Unterlagen
        umweltfreundlich ist.

   6.   Übermitteln Sie der Behörde umgehend die Produktbeschreibung und das Sicherheitsdatenblatt.

   7.   Versichern Sie, dass für das betreffende Gerät ein Gerätepass / Bio-Zertifikat existiert bzw. vorgelegt
         werden kann, aus dem hervorgeht, dass und wann das Gerät mit PANOLIN  HLP  SYNTH  befüllt
         worden ist.

   8.   Nennen Sie dem Behördenvertreter Ihren Lieferanten.

   9.   Sollten Ihnen, trotz Einhaltung des Vorerwähnten, die angeordneten Behördenmaßnahmen
         unangemessene erscheinen, bestehen Sie auf die Benennung der gesetzlichen Grundlage.
         Sie haben Anspruch auf eine individuelle (nicht pauschale) Beurteilung.

KLEENOIL  PANOLIN  AG
Oktober / 2007




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